Geerbtes und geschenktes Vermögen erreicht neuen Höchststand
Im Vergleich zu 2022 ist das erbschaft- und schenkungsteuerpflichtige Vermögen im Jahr 2023 um 19,8 % gestiegen.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist das geerbte und geschenkte Vermögen auf einen neuen Höchststand gestiegen. Die Finanzämter haben 2023 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Mrd. Euro veranlagt. Nachdem dieser Wert noch 2022 um 14,0 % gesunken war, ist der Betrag in 2023 wieder um 19,8 % gestiegen und hat damit einen neuen Höchstwert erreicht. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer ist 2023 um 3,9 % auf 11,8 Mrd. Euro gestiegen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung