Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungsgemäß
Inzwischen haben mehrere Finanzgerichte entschieden, dass das Bundesmodell für die Grundsteuerreform verfassungsgemäß ist.
In praktisch jedem Bundesland laufen Klagen gegen die neuen Grundsteuerregelungen. Für Berlin und Brandenburg, in denen das Bundesmodell zur Anwendung kommt, hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg nun entschieden, dass dieses verfassungskonform ist. Zuvor hatten schon das Finanzgericht Köln und das Sächsische Finanzgericht entschieden, dass das Bundesmodell den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt. Gegen die Urteile ist teilweise bereits die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung