Erweiterte Kürzung nur bei ganzjährigem Grundbesitz
Wird der letzte Teil des Grundbesitzes auch nur einen Tag vor Ablauf des Veranlagungszeitraums verkauft, besteht kein Anspruch auf die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer.
Immobilienunternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz und eigenes Kapitalvermögen verwalten, haben Anspruch auf die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer. Dabei legt der Bundesfinanzhof aber strenge Maßstäbe an. Eine Kapitalgesellschaft, die ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Kalenderjahres verkauft hat, konnte die erweitere Kürzung nicht in Anspruch nehmen, weil sie in diesem Fall nicht das ganze Jahr ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war.

Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich klargestellt, dass die erweiterte Kürzung auch nicht zeitanteilig gewährt werden kann. Wird auch nur während eines kleinen Teils des Veranlagungszeitraums eine nicht begünstigte Tätigkeit ausgeübt, entfallen für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung