Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
In den Bundesländern, die bei der Grundsteuerreform das Bundesmodell anwenden, haben die Immobilieneigentümer bis Mitte 2024 in 13 % der Fälle Einspruch eingelegt.
Gegen 13 % aller Grundsteuer-Feststellungsbescheide wurde bis Mitte 2024 Einspruch erhoben. Diesen Wert nennt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Bundestag. Dabei wurden jedoch nur die Länder berücksichtigt, die das Bundesmodell bei der Grundsteuerreform anwenden. Auch wenn in den anderen Bundesländern ebenfalls zahlreiche Einsprüche eingelegt wurden, gibt es keine Informationen dazu, ob die Einspruchsquoten in den Ländern mit eigenen Grundsteuermodellen höher oder niedriger ausfallen als beim Bundesmodell.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Der Wachstumsbooster kommt