Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
Nach der Absenkung auf 4,9 % für 2026 soll der Beitragssatz zur Künstlersozialabgabe für 2027 wieder auf den vorherigen Wert von 5,0 % steigen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit der Arbeit an der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 begonnen. Nach der neuen Verordnung wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2027 5,0 % betragen. Nach der leichten Absenkung auf 4,9 % für 2026 wäre der Beitragssatz damit wieder auf dem Niveau der Vorjahre 2023 bis 2025.
Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage von allen Unternehmen erhoben, die Tätigkeiten oder Werke von Künstlern und Publizisten verwerten, beispielsweise in der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Besteuerung der Energiepreispauschale ist verfassungskonform
- Erdienbarkeit einer Pensionszusage
- Alkoholsteuer soll um 20 % angehoben werden
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch
- Steuerbonus für energetische Sanierung richtet sich nach dem Miteigentumsanteil
- Unterhalt an die dauernd getrennt lebende Ehefrau im Trennungsjahr
- Meldung der Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern
- Finanzminister plant Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen