GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer
Der Geschäftsführer einer GmbH ist in der Regel kein Arbeitnehmer.
Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie in der Regel nicht als Arbeitnehmer anzusehen. Dies gilt auch dann, wenn Sie keine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft besitzen. Grundsätzlich verhält es sich zwar ebenfalls so, wenn es sich um eine insolvente GmbH handelt. Ausnahmsweise kann Ihnen hier aber auch eine Arbeitnehmerstellung zukommen. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie als echter Fremdgeschäftsführer durch ein soziales Abhängigkeitsverhältnis zur GmbH geprägt und damit schutzwürdig sind.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale