Schonfristen entfallen ab 2004
Die Finanzverwaltung hat die Schonfristen für Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung ab 2004 aufgehoben.
Die Finanzverwaltung hat die bisherigen Abgabeschonfristen für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen für den Zeitraum ab 1. Januar 2004 aufgehoben. Wer dann noch einen geringfügigen Zahlungsaufschub erreichen will, der muss der Finanzverwaltung eine Abbuchungsermächtigung erteilen. Außerdem kann die Möglichkeit einer Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen genutzt werden, die allerdings mit einer zusätzlichen Sondervorauszahlung verbunden ist.
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