Freigrenze für Sachbezüge
Die steuerfreie Freigrenze für Sachbezüge kann nicht für eine betriebliche Direktversicherung genutzt werden.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die 50 Euro-Freigrenze für Sachbezüge nicht für Zukunftssicherungsleistungen eingesetzt werden kann. Damit besteht auch keine Möglichkeit, für den Mitarbeiter monatlich 50 Euro steuerfrei in eine betriebliche Direktversicherung einzuzahlen. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Zahlung von Versicherungsbeiträgen bereits Barlohn ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch