Vermietungsmodell für Ehepartner
Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist auch die Vermietung einer Wohnung an den Ehepartner möglich.
Der Bundesfinanzhof hat abgesegnet, dass im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ein Ehegatte dem anderen eine am Beschäftigungsort gelegene Wohnung vermieten kann. Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag fremdübliche Bedingungen vereinbart werden.
Eine solche Vermietung ist kein Rechtsmissbrauch, wie die Finanzverwaltung meinte. Der Ehepartner kann frei über sein Eigentum und damit über eine Vermietung entscheiden. Dies führte im entschiedenen Fall zur Berücksichtigung steuerlicher Verluste aus der Vermietung.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld