Kein Kindergeld während dem Grundwehrdienst
Die Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes gehört nicht zu den für die Zahlung von Kindergeld begünstigten Zeiträumen.
Leistet Ihr Kind seinen gesetzlichen Grundwehrdienst ab, so haben Sie während dieser Zeit keinen Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch für den Fall, dass durch die Aufnahme des Grundwehrdienstes eine Berufsausbildung unterbrochen wurde. Sie können allerdings für dieses Kind Kindergeld erhalten, wenn es über das 21. Lebensjahr hinaus arbeitslos ist oder eine Berufsausbildung über das 27. Lebensjahr hinaus absolviert - längstens jedoch entsprechend der Dauer des Grundwehrdienstes.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch