Niedrigere Steuersätze - aber höhere Steuern
Der Kompromiss des Vermittlungsausschusses führt zu niedrigeren Steuersätzen für 2004, die Maßnahmen zur Gegenfinanzierung bedeuten im Endeffekt aber eine Steuererhöhung.
Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss wird die dritten Stufe der Steuerreform teilweise nach 2004 vorgezogen. Die verbleibende Reduzierung der Steuersätze erfolgt dann 2005, so wie dies ohnehin schon im Gesetz stand. Allerdings enthält die Einigung zahlreiche Maßnahmen zur Gegenfinanzierung. So wird es zwar im nächsten Jahr für die meisten Steuerpflichtigen dennoch eine gewisse Entlastung geben.

Da die Gegenfinanzierungsmaßnahmen aber dauerhaft gelten, also auch über das Jahr 2004 hinaus, führt dies mittelfristig zu einer weiteren Steuererhöhung, da die Reduzierung der Steuersätze ab 2005 schon lange Gesetz war - aber ohne die Gegenfinanzierungsmaßnahmen. Die Steuersätze für 2003 und die folgenden Jahre sehen nun wie folgt aus:
2003 | 2004 | 2005 | |
Eingangssteuersatz | 19,9 % | 16 % | 15 % |
Spitzensteuersatz | 48,5 % | 45 % | 42 % |
Grundfreibetrag (in Euro) | 7.235 | 7.664 | 7.664 |
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