Kürzungen beim Betriebsausgabenabzug
Zur Gegenfinanzierung der Tarifsenkung bei der Einkommensteuer wird der Betriebsausgabenabzug für Geschenke und Bewirtungsaufwendungen gekürzt.
Zwar wird der Tarif für die Einkommensteuer ab 2004 spürbar gesenkt, die Politik denkt bei der Gegenfinanzierung allerdings weniger an Ausgabenkürzung, sondern eher an die Ausdehnung der Steuerpflicht. Daher sind ab diesem Jahr Bewirtungsaufwendungen nur noch zu 70 % statt bisher 80 % als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Auch betrieblich veranlasste Geschenkaufwendungen sind nur noch bis zu einer Höhe von 35 Euro statt 40 Euro als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften