Steuernummer bei Dauerrechnungen
Steuernummern müssen bei Dauerrechnungen nur in solchen Verträgen enthalten sein, die nach dem 31. Dezember 2003 geschlossen wurden.
Seit dem 1. Januar 2004 muss jede Rechnung unter anderem die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers enthalten, damit der Vorsteuerabzug nicht gefährdet ist. Der Bundesfinanzminister hat jetzt bestimmt, dass es bei Dauerrechnungen nicht notwendig ist, dass der zugrunde liegende Altvertrag um die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ergänzt wird. Ein nach dem 31. Dezember 2003 abgeschlossener Vertrag muss jedoch eine Steuernummer enthalten.
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