Geschäftsführerkündigung braucht keine Begründung
Die ordentliche Kündigung eines Geschäftsführers braucht keine besondere Begründung.
Zur ordentlichen Kündigung des Anstellungsvertrages eines GmbH-Geschäftsführers bedarf es keiner gesonderten Begründung. Es genügt, dass die Gesellschafterversammlung keine weitere Geschäftsführung durch den betroffenen Geschäftsführer wünscht. Der Bundesgerichtshof verwarf daher das Urteil der Vorinstanzen, die eine unbegründete Kündigung als sittenwidrig ansahen. Es sei, so die Bundesrichter, Ausdruck des besonderen Vertrauens- und Vertragsverhältnisses zwischen dem Geschäftsführer und den Gesellschaftern, dass eine solche Kündigung ihre Rechtfertigung "in sich trägt". Soweit die formellen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Kündigung daher nicht angegriffen werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen