Haftung des Geschäftsführers für GmbH-Steuern
Der GmbH-Geschäftsführer kann für die Steuerversäumnisse der GmbH in Anspruch genommen werden.
Als Geschäftsführer können Sie für die Steuerversäumnisse Ihrer GmbH in Anspruch genommen werden, denn in erster Linie sind Sie dafür verantwortlich, dass Personal vorhanden ist, das der Erledigung der steuerlichen Pflichten der GmbH nachkommt. Desweiteren tragen Sie dafür die Verantwortung, dass dieses Personal ausreichend qualifiziert ist und seine Aufgaben in angemessener Art und Weise erfüllt. Selbst wenn Sie einen Steuerberater engagieren, trifft Sie die Pflicht, sich zu vergewissern, dass dieser die übertragenen Aufgaben ordnungsmäß erledigt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch