Schätzung genügt für Strafurteil
Strafgerichte dürfen nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Bestechlichkeit auch von einer strafbaren Steuerhinterziehung ausgehen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs genügt für die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bereits eine rechtskräftige Verurteilung wegen Bestechlichkeit. Können die Strafgerichte die Höhe und der Zeitpunkt der Schmiergeldannahme nicht ermitteln, dürfen und müssen sie dies abschätzen. Die Bundesrichter begründeten ihre Auffassung damit, dass in der Regel illegal angenommene Gelder nicht versteuert werden. Der Freispruch eines Landgerichts wurde damit aufgehoben, da die Richter dort nur deswegen zu einem Freispruch gelangt waren, weil sie die genaue Summe der angenommenen Bestechungsgelder nicht feststellen konnten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch