Navigationsgerät im Geschäftsfahrzeug
Nach einem aktuellen Urteil sind die Kosten für ein Navigationsgerät in einem Firmenfahrzeug nicht in die 1 %-Regelung einzubeziehen.
Viele Geschäftsfahrzeuge verfügen heute über ein Navigationsgerät. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind die Anschaffungskosten für ein Navigationsgerät in die 1 %-Regelung einzubeziehen. Jetzt hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Navigationsgerät ein Telekommunikationsgerät ist.
Dies hat zur Folge, dass für Arbeitnehmer die Kosten für ein solches Gerät nicht in die 1 %-Regelung einzubeziehen sind. Die Nutzungsbesteuerung fällt also niedriger aus. Aus Gründen der Gleichbehandlung muss dies auch für Unternehmer gelten, welche die Privatnutzung als Privatentnahme zu versteuern haben. Zwar sind dies gute Nachrichten für alle Steuerpflichtigen, aber es muss noch der Bundesfinanzhof abschließend über diese Frage entscheiden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer