Kostenübernahme für Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers
Die Kostenübernahme für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH ist eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Wenn Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer zu einer großen Geburtstagsfeier einladen, die schließlich von der GmbH bezahlt wird, dann sind die entsprechenden Aufwendungen eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Bei Kosten, die für die Bewirtung von Gästen entstehen, kommt es zunächst einmal darauf an, worin der Anlass der Veranstaltung besteht. War ein Geburtstag der Anlass, geht die Finanzverwaltung grundsätzlich davon aus, dass die Kosten dem privaten Bereich zuzuordnen sind. Dabei spielt es keine Rolle,
-
wie viele Gäste an der Feier teilgenommen haben, und
-
ob die Teilnehmer überwiegend Arbeitnehmer der GmbH bestanden oder ob sie überwiegend Ihrem privaten Umfeld zuzuordnen sind.

Da die Kostenübernahme durch die GmbH bei Ihnen Einkünfte aus Kapitalvermögen auslösen kann, Sie einerseits die Aufwendungen erspart haben, ohne andererseits Werbungskosten geltend machen zu können, handelt es sich gemäß der Rechtsprechung bei der Kostenübernahme um eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Aus der Sicht der Gesellschaft heißt das Folgendes: Bei den Ausgaben für die Geburtstagsfeier handelt es sich zunächst einmal um Betriebsausgaben, da grundsätzlich jeglicher Aufwand bei einer Kapitalgesellschaft - auch eine verdeckte Gewinnausschüttung - zu einer Betriebsausgabe führt. Diese darf allerdings das Einkommen der Gesellschaft nicht mindern, sodass sie außerhalb der Bilanz dem Gewinn hinzuzurechnen ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch