Einkommensteuervorauszahlung neben der Lohnsteuer
Die Finanzverwaltung darf neben dem Lohnsteuerabzug auch eine Einkommensteuervorauszahlung festsetzen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Finanzamt vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen neben dem Lohnsteuerabzug festsetzen kann. Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer ausschließlich Lohneinkünfte erzielt, es aber durch die Wahl der Steuerklasse oder der Freibeträge regelmäßig zu Nachzahlungen kommt. Der Bundesfinanzhof hat es nicht als einen Verfassungsverstoß angesehen, dass in einem solchen Fall 16 Vorauszahlungen (12 Lohnsteuer-Vorauszahlungen und 4 Einkommensteuer-Vorauszahlungen) geleistet werden. Das Gericht sah auch keinen unzulässigen Eingriff in das Recht der Eheleute, hinsichtlich der Lohnsteuerklasse ein Wahlrecht auszuüben.
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