Dachneubau bei einer Gebäudeaufstockung
Ein Dachneubau während einer Gebäudeaufstockung führt zu Herstellungskosten, auch wenn das Dach auch ohne Aufstockung hätte ersetzt werden müssen.
Lassen Sie den maroden Dachstuhl eines Mietshauses abreißen und neu aufbauen, so sind die Kosten dafür sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen. Anders sieht es nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg aus, wenn das im Rahmen einer Gebäudeaufstockung geschieht. Dann liegen nämlich Herstellungskosten vor, meinen die Richter, und zwar selbst dann, wenn das Dach auch ohne Aufstockung hätte neu gebaut werden müssen und das neue Dach dem alten bis ins Detail gleicht.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung