Anwendung von Gerichtsurteilen
Immer wieder weigert sich die Finanzverwaltung, steuerzahlerfreundliche Gerichtsurteile des Bundesfinanzhofs anzuwenden.
Die Finanzverwaltung weigert sich häufig, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs anzuwenden, weil diese im Bundessteuerblatt noch nicht veröffentlicht wurden. Nicht selten ordnet der Bundesfinanzminister an, dass ein Urteil über den entschiedenen Fall hinaus von der Finanzverwaltung nicht angewendet werden soll. In den letzten fünf Jahren wurde ungefähr bei jedem 60. veröffentlichten Urteil so verfahren.
Damit sollen steuerzahlerfreundliche Urteile des Bundesfinanzhofs ausgehebelt werden. Das Finanzgericht Berlin hat entschieden, dass diese Praxis rechtswidrig ist. Die Finanzverwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Finanzämter müssen daher die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs anwenden, auch wenn sich die vorgesetzten Behörden über die Anwendung nicht einig sind. Eine Entscheidung können Sie durch eine Untätigkeitsklage gegen Ihr Finanzamt erreichen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage