Grundsteuer verfassungswidrig?
Das Bundesverfassungsgericht muss derzeit prüfen, ob die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum verfassungswidrig ist.
Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die sich gegen die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum richtet. Die Beschwerdeführer orientieren sich am Beschluss zur Vermögensteuer von 1995, in dem das Bundesverfassungsgericht strenge Grundsätze zur Sollertrags- und Substanzbesteuerung festgelegt hat. Da man aus einer selbstgenutzten Immobilie keine Einkünfte erzielen kann, sei die Grundsteuer in so einem Fall eine unzulässige Substanzbesteuerung. Alle Immobilienbesitzer, die ihr Eigenheim selbst nutzen, können nun mit Hinweis auf die anhängige Verfassungsbeschwerde das Ruhen des Verfahrens beantragen und so später von einem positiven Beschluss profitieren.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung