Unternehmensidentität nach einer Standortverlegung
Nach einer Standortverlegung bleibt die Unternehmensidentität gewahrt, wenn der neue Betrieb wirtschaftlich, organisatorisch und finanziell vergleichbar zum alten Betrieb strukturiert ist.
Damit die gewerbesteuerliche Unternehmensidentität nach einer Standortverlegung gewahrt bleibt, genügt es, dass der Gewerbebetrieb am neuen Standort wirtschaftlich, organisatorisch und finanziell in vergleichbarer Weise geführt wird wie zuvor. Maßgeblich für diese Beurteilung ist das Gesamtbild der Verhältnisse. Ob am neuen Standort fast ausschließlich mit neuem Personal gearbeitet wird, ist ohne Belang, da je nach Distanz vom alten zum neuen Standort neues Personal wirtschaftlich erforderlich wird. Relevant ist diese Frage, wenn die Finanzverwaltung nach einer Standortverlegung vortragsfähige Verluste nicht mehr anerkennen will.
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