Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen kann problematisch sein
Die Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen beim Berliner Testament kann zur Steuerfalle werden.
Die Absicherung des überlebenden Ehegatten durch die Einsetzung zum Alleinerben bei gleichzeitiger Enterbung der Kinder im sog. Berliner Testament hat ihren Preis. Es fällt nicht nur zweimal Erbschaftsteuer binnen kurzer Zeit an, auch kann es schwierig sein, die Pflichtteilsansprüche der Kinder abzufinden.
Ein schlechter Weg ist es, die Kinder mit einer Beteiligung am Unternehmen zum Ausgleich der Pflichtteilsansprüche zu beteiligen. Der Bundesfinanzhof hat für diesen Fall entschieden, dass ein entgeltliches Rechtsgeschäft vorliegt, das zu einem laufenden Gewinn führt. Diese Steuerlast hätte durch eine erfolgsneutrale Erbauseinandersetzung im Wege der Realteilung vermieden werden können. In diesem Fall wäre es besser gewesen, es bei der gesetzlichen Erbfolge zu belassen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage