Freiwilliges soziales Jahr im Ausland
Damit der Anspruch auf Kindergeld nicht entfällt, sind bei einem freiwilligen sozialen Jahr im Ausland besondere Anforderungen zu erfüllen.
Entscheidet sich Ihr Kind für ein freiwilliges soziales Jahr im Ausland, besteht ein Anspruch auf Kindergeld nur dann, wenn Ihr Kind bei einer inländischen juristischen Person als Träger tätig ist, die zudem eine besondere Zulassung der zuständigen Landesbehörde in Deutschland besitzt. Fehlt es an einer dieser beiden Voraussetzungen, wird der Träger als nicht förderungswürdig eingestuft und Ihr Anspruch auf Kindergeld entfällt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch