Gewinnerzielungsabsicht bei landwirtschaftlichem Nebenerwerbsbetrieb
Die Abgrenzung zwischen Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht ist bei einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb anhand einer Prognose über den Totalgewinn zu treffen.
Erzielen Sie als Nebenerwerbslandwirt laufende Verluste, stellt sich immer wieder die Frage, ob der Betrieb überhaupt mit Gewinnerzielungsabsicht geführt wird oder ob es sich lediglich um reine Liebhaberei handelt. Die Gewinnerzielungsabsicht darf Ihnen dann nicht abgesprochen werden, wenn die erwirtschafteten Verluste letzten Endes zum voraussichtlichen Aufgabezeitpunkt den Wert der stillen Reserven unterschreiten.

Um die Gewinnerzielungsabsicht zu überprüfen, ist der Totalgewinn aus den erzielten und künftig zu erwartenden Gewinnen und Verlusten und dem Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zu ermitteln. Beim Aufgabegewinn sind unter anderem die gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter, die nicht veräußert werden, anzusetzen. Ebenso sind auch die so genannten stillen Reserven wie Grund, Boden und Gebäude zu berücksichtigen.
Solange von Ihnen insgesamt ein positiver Totalgewinn erwirtschaftet wird, muss das Finanzamt trotz der laufenden Verluste von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen. Entsprechend scheidet die Annahme der Liebhaberei aus, ohne dass es eines Eingehens auf Ihre persönlichen Gründe und Neigungen bedarf.
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