Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen
Nur eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist umsatzsteuerfrei.
Eine nicht umsatzsteuerpflichtige Geschäftsveräußerung im Ganzen setzt voraus, dass
-
ein Unternehmen im Ganzen übereignet wird (es müssen die wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden), und
-
der Erwerber die wirtschaftliche Tätigkeit des Veräußerers fortführen kann.
Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, ist die Geschäftsveräußerung umsatzsteuerpflichtig.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026