Notarielles Testament genügt als Nachweis für das Erbrecht
Die Eröffnung eines notariellen Testaments genügt bei Banken als Nachweis für das Erbrecht des Erben.
Die Hinzuziehung eines Notars bei einer Testamentserrichtung kann vorteilhaft sein, weil der Erblasser eine juristische Beratung erhält. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass ein eröffnetes notarielles Testament als Nachweis für das Erbrecht gilt. Der Erbe benötigt also im Regelfall keinen Erbschein. Eine Bank darf die Vorlage eines Erbscheins nur dann verlangen, wenn sie konkrete Zweifel an der Wirksamkeit oder inhaltlichen Bestimmtheit der Verfügung hat.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus
- Kein Vorläufigkeitsvermerk zum Soli mehr
- Voraussetzung für Erlass von Säumniszuschlägen
- Große Zahl von Immobilienverkäufen nach Fünf-Jahres-Frist
- Gefälschte ELSTER-Mails im Umlauf
- Der Wachstumsbooster kommt