Totalschaden eines Leasingfahrzeugs
Auch der Schadensersatz für den Totalschaden eines Leasingfahrzeugs auf einer Privatfahrt ist mit der 1 %-Regelung abgegolten.
Das betrieblich genutzte Leasingfahrzeug war bei einer Privatfahrt des Unternehmers total zerstört worden. Die Versicherung zahlte nicht, weil der Fahrer Unfallflucht begangen hatte. Der Unternehmer musste der Leasinggesellschaft den gesamten Schaden ersetzen. Das Finanzamt versagte für die Schadenersatzleistung den Betriebsausgabenabzug mit der Begründung, dass eine Nutzungsentnahme im Zeitpunkt der Zerstörung des Kfz stattgefunden habe. Das Finanzgericht Köln entschied gegen das Finanzamt. Die Aufwendungen für einen Unfall, der sich anlässlich einer Privatfahrt mit dem betrieblich geleasten Kraftfahrzeug ereignet hat, sind mit der 1 v.H.-Regelung abgegolten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften