Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Bestellung zum Geschäftsführer
Durch Abschluss eines neuen Geschäftsführerdienstvertrages wird im Zweifel das alte Dienstverhältnis beendet.
Wird ein in leitender Position beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer neu gegründeten GmbH bestellt, die wesentliche Teilaufgaben des Betriebes seines bisherigen Arbeitgebers übernimmt, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass durch den Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrages das alte Dienstverhältnis beendet ist. Es spricht zudem für eine Beendigung und gegen ein ruhendes Bestehen Bleiben des Arbeitsverhältnisses, wenn der bisherige Arbeitgeber rechtlich nicht an der neuen GmbH beteiligt ist.
Beispiel: Aus einem Architekturbüro wird eine Bauträger-GmbH ausgegliedert. Das Architekturbüro ist an der neuen GmbH nicht beteiligt. Ein Arbeitnehmer in leitender Position aus dem Architekturbüro wird zum Geschäftsführer der neuen GmbH bestellt. Damit endet sein Arbeitsverhältnis mit dem Architekturbüro beim Abschluss des neuen Geschäftsführerdienstvertrages.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale