Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu
Die von Arbeitnehmern erflogenen Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu - vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende Regelung im Betrieb.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die von den Mitarbeitern erworbenen Bonusmeilen dem Arbeitgeber zustehen. Der Arbeitgeber kann von den Mitarbeitern verlangen, dass sie die erworbenen Bonusmeilen für Geschäfts- und nicht für Privatreisen einsetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass eine entsprechende Regelung im Unternehmen besteht, denn der Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass ein Mitarbeiter erworbene Bonusmeilen freiwillig bei ihm abliefert.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026