Freistellungsaufträge werden automatisch angepasst
Wenn Sie keine neuen Freistellungsaufträge für das kommende Jahr stellen, werden die bisherigen Aufträge automatisch mit 56,37 % ihres bisherigen Freistellungsbetrages berücksichtigt.
Das Bundesfinanzministerium hat am 4. August 2006 einen Erlass herausgegeben, der sich mit der Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Steueränderungsgesetzes 2007 befasst. Die Änderung ergibt sich durch die Senkung der Sparerfreibeträge von derzeit 1.370 Euro (2.740 Euro bei Zusammenveranlagung) auf 750 / 1.500 Euro. Unter Berücksichtigung des Werbungskosten-Pauschbetrages können daher ab dem 1. Januar 2007 nur noch höchstens 801 / 1.602 Euro vom Kapitalertragsteuerabzug freigestellt werden. Für bestehende Freistellungsaufträge gilt, dass der Freistellungsbetrag für Erträge, die nach dem 31. Dezember 2006 zufließen, nur zu 56,37 % des Volumens des erteilten Freistellungsauftrags berücksichtigt wird. Wer eine andere Aufteilung wünscht, muss einen Antrag nach neuem Muster stellen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer