Streitwert bei Bedarfsbewertung von Grundstücken
Bei Streitigkeiten über Gründstückswerte für die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat der Bundesfinanzhof Regeln für die Ermittlung des Streitwertes aufgestellt.
Der Bundesfinanzhof hat zur Frage der Streitwertfestsetzung bei Streitigkeiten über Grundstückswerte, deren gesonderte Feststellung für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erforderlich ist, Stellung genommen: Danach ist der Streitwert pauschal, aber gestaffelt, wie folgt anzusetzen:
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Bei Grundstückswerten bis einschließlich 512.000,00 Euro mit 10 v.H. der streitigen Wertdifferenz;
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bei Grundstückswerten bis einschließlich 12.783.000,00 Euro mit 20 v.H. der streitigen Wertdifferenz;
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bei darüber hinausgehenden Grundstückswerten mit 25 v.H. der streitigen Wertdifferenz.
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