Anrechnung ausländischer Steuern bei Investmentanteilen
Ausländische Steuern auf Dividenden dürfen wegen des Halbeinkünfteverfahrens nur zur Hälfte als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Die Oberfinanzdirektion Münster weist darauf hin, dass ausländische Steuern auf Dividenden in- und ausländischer Investmentanteile im Rahmen der Einkommensteuer aufgrund der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens nur hälftig berücksichtigt werden dürfen. Da die Banken und Kreditinstitute bei Investmenterträgen für den Veranlagungszeitraum 2005 stets die vollen ausländischen Steuern ausweisen, ist im Veranlagungsverfahren eine notwendige Kürzung zu berücksichtigen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale