Anrechnung ausländischer Steuern bei Investmentanteilen
Ausländische Steuern auf Dividenden dürfen wegen des Halbeinkünfteverfahrens nur zur Hälfte als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Die Oberfinanzdirektion Münster weist darauf hin, dass ausländische Steuern auf Dividenden in- und ausländischer Investmentanteile im Rahmen der Einkommensteuer aufgrund der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens nur hälftig berücksichtigt werden dürfen. Da die Banken und Kreditinstitute bei Investmenterträgen für den Veranlagungszeitraum 2005 stets die vollen ausländischen Steuern ausweisen, ist im Veranlagungsverfahren eine notwendige Kürzung zu berücksichtigen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Frist für Antrag auf eine Verlustbescheinigung läuft ab
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung