Anrechnung ausländischer Steuern bei Investmentanteilen
Ausländische Steuern auf Dividenden dürfen wegen des Halbeinkünfteverfahrens nur zur Hälfte als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Die Oberfinanzdirektion Münster weist darauf hin, dass ausländische Steuern auf Dividenden in- und ausländischer Investmentanteile im Rahmen der Einkommensteuer aufgrund der Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens nur hälftig berücksichtigt werden dürfen. Da die Banken und Kreditinstitute bei Investmenterträgen für den Veranlagungszeitraum 2005 stets die vollen ausländischen Steuern ausweisen, ist im Veranlagungsverfahren eine notwendige Kürzung zu berücksichtigen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen