Besteuerung schwerer Geländewagen
Nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg darf das Finanzamt schwere Geländewagen nicht einfach rückwirkend nach Hubraum statt nach Gewicht besteuern.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg lässt die Fahrer von schweren Geländewagen hoffen: Es hält für ernstlich zweifelhaft, ob das Finanzamt berechtigt ist, die Kraftfahrzeugsteuer für einen bisher wie ein Lkw als "anderes Fahrzeug" nach Gewicht besteuerten schweren Geländewagen entgegen gemeinschaftsrechtlichen Begriffsbestimmungen mit Wirkung ab dem 1. Mai 2005 neu festzusetzen und das Fahrzeug als Pkw gemäß Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage