Steuererklärung auf kopiertem Formular
Der Bundesfinanzhof lässt Steuererklärungen auch auf einem kopierten Formular zu.
Steuererklärungen müssen auf dem amtlichen Formular abgegeben werden. Nach Auffassung der Finanzverwaltung darf man Steuererklärungsformulare nicht fotokopieren. Begründung: Die die Bearbeitung erleichternden farblichen Unterlegungen werden dabei nicht abgebildet. Außerdem hat das Formular eine Vorder- und Rückseite. Der Bundesfinanzhof hat dagegen darauf hingewiesen, dass der Begriff der Einkommensteuererklärung gesetzlich nicht definiert ist. Eine Steuererklärung kann daher auf einem privat gedruckten oder fotokopierten Vordruck abgegeben werden, wenn er dem amtlichen Vordruck entspricht.
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