Probleme beim ElsterOnline-Verfahren
Auch wenn seit Jahresanfang die Abgabe digital signierter Steuererklärungen möglich ist, fehlt nach Ansicht von Experten eine rechtliche Grundlage dafür.
Seit Jahresanfang kann man Steuererklärungen auch ohne eigenhändige Unterschrift elektronisch abgeben. Dies ist eine wesentliche Arbeitserleichterung für den Steuerpflichtigen, seinen Berater und die Finanzverwaltung. Doch Fachleute halten dieses Verfahren für unzulässig: Die elektronische Steuererklärung ist nicht wirksam, weil bei ihrer Übermittlung lediglich die Authentifizierung des Datenübermittlers erfolgt. Der Steuerpflichtige ist nicht beteiligt, wenn ein Berater die Erklärung abgibt. Nach Meinung der Fachleute kann man ohne eine verfahrensrechtliche Änderung auf die eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen nicht verzichten. Solange die Finanzverwaltung die elektronisch abgegebenen Erklärungen annimmt und bearbeitet, stellt sich dieses Problem nicht, weil die ergangenen Steuerbescheide bestandskräftig werden. Nur wenn es zum Streit mit dem Finanzamt kommt, kann diese Frage bedeutsam werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente