Länder erhöhen teilweise Grunderwerbsteuer
Von der neuen Möglichkeit, den Grunderwerbsteuersatz individuell festzulegen, machen einige Länder prompt Gebrauch.
Die Neuaufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern durch die Föderalismusreform zieht bereits erste Folgen nach sich. Bisher galt bei der Grunderwerbsteuer ein bundesweit einheitlicher Satz von 3,5%. Mit Inkrafttreten der Grundgesetzänderung im September 2006 wurde die Befugnis zur Bestimmung des Grunderwerbsteuersatzes jedoch auf die einzelnen Bundesländer übertragen, und so können diese ab dem 1. Januar 2007 selbst den Grunderwerbsteuersatz bestimmen. Berlin - "pleite, aber sexy" - hat umgehend von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, um seine leeren Kassen zu füllen. Es ist leider zu erwarten, dass andere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung