Real Estate Investment Trust-Gesetz (REIT-Gesetz)
Für 2007 ist die Einführung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften vorgesehen.
Die Bundesregierung hat nach langer Diskussion am 2. November 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaftern mit börsennotierten Anteilen (Real Estate Investment Trust-Gesetz) vorgelegt. Das Gesetz sieht die Einführung des German Real Estate Investment Trust (G-REIT) vor, der sich ausschließlich mit dem Erwerb, der Verwaltung und dem Verkauf von Immobilienvermögen beschäftigt. Der G-REIT wäre von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit - bei der Verpflichtung, 90 % seines Gewinns auszukehren. Die Gewinnausschüttungen bei den Anteilseignern wären wiederum voll steuerpflichtig. Mit einer Verkündung des Gesetzes ist frühestens im April 2007 zu rechnen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer