Verlängerte Versicherungspflicht für Arbeitnehmer
Zukünftig soll die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung erst enden, wenn die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde.
Momentan endet die Krankenversicherungspflicht beim Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Grenze überschritten wurde. Mit dem geplanten "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankversicherung" soll eine Abänderung dieser Regelung erfolgen: Die Krankenversicherungspflicht soll erst dann enden, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird. Sie würde dann mit dem Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem die Grenze überschritten wurde, enden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen