Antrag auf unverbindliche Zolltarifauskunft
Unverbindliche Zolltarifauskünfte können bei den Landesfinanzbehörden eingeholt werden.
Haben Sie Zweifel, ob eine beabsichtigte Lieferung oder ein beabsichtigter innergemeinschaftlicher Erwerb eines Gegenstands der Steuerermäßigung unterliegt, haben Sie die Möglichkeit, bei der zuständigen Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke einzuholen. Die unverbindlichen Zolltarifauskünfte können jedoch auch von den Landesfinanzbehörden beantragt werden - was in den meisten Fällen einfacher und unproblematischer sein dürfte.

Für die Anträge auf Erteilung einer unverbindlichen Auskunft konnte bisher das Vordruckmuster "0307 Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft" verwendet werden - allerdings war hier das Wort "verbindlich" durch das Wort "unverbindlich" zu ersetzen. Die Zollverwaltung hat nunmehr jedoch einen speziellen Vordruck "Antrag auf Erteilung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke” erstellt, der ab sofort zu verwenden ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmer
- Neue Steuern und neue Beamtenstellen
- Herstellung einer neuen Wohnung durch Aufteilung
- Beitragsbemessungsgrenzen und Beiträge steigen 2027
- Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
- Betriebsausgabenabzug für Verluste durch Straftaten
- Beiträge an Schulförderverein als Schulgeldzahlung
- Tankrabatt bis Ende des Jahres
- Antragsloses Kindergeld kommt 2027
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch