Neue EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
Die EU hat eine neue Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie verabschiedet, die die bisherige 6. EG-Richtline ersetzt. Änderungen im deutschen Umsatzsteuerrecht ergeben sich dadurch aber nicht.
Der Rat der Europäischen Union hat am 28. November 2006 die Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verabschiedet. Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern, zudem werden auch die bisher geltenden Regelungen der 1. EG-Richtlinie mit aufgenommen. Die neue Richtlinie ist lediglich eine Neufassung der 6. EG-Richtlinie, die seit ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 1978 vielfach und erheblich geändert wurde. Der neue, nun vorliegende konsolidierte Text ist sehr viel übersichtlicher. Inhaltlich ändert sich das geltende Recht nicht, insbesondere für das deutsche Umsatzsteuerrecht ergibt sich kein Änderungs- oder Umsetzungsbedarf.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften