Neue Abgeltungssteuer ab 2009
Für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Kapitalanlagen soll es ab 2009 eine Abgeltungssteuer von 25% geben.
Der am 6. Februar 2007 veröffentlichte Referentenentwurf zur Unternehmenssteuerreform sieht auch die Einführung einer Abgeltungssteuer für Kapitalerträge im Privatvermögen vor. Die Abgeltungssteuer erfasst Zinserträge, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten sowie alle Veräußerungsgewinne aus Wertpapierverkäufen. Sie soll 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag betragen. Die Gesamtsteuerbelastung für private Kapitalerträge soll sich maximal auf 26,4 % belaufen. Im Fall einer Kirchensteuerpflicht soll es zu einer Ermäßigung der Abgeltungssteuer kommen. Bemessungsgrundlage sollen grundsätzlich die Bruttoerträge sein, der Abzug von Werbungskosten ist nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll im März 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Bis zur Sommerpause 2007 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Nach der Entwurfsfassung soll die Abgeltungssteuer für alle Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2009 gelten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab 2022
- Nordrhein-Westfalen setzt auf Künstliche Intelligenz bei der Steuerveranlagung
- Einrichtung eines Arbeitszimmers ist kein Grund für einen beruflichen Umzug
- Berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs trotz Dienstwagens
- Viele Eigentümer zahlen mehr Grundsteuer
- Reform der Kleinunternehmerregelung
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale