Neue Abgeltungssteuer ab 2009
Für Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Kapitalanlagen soll es ab 2009 eine Abgeltungssteuer von 25% geben.
Der am 6. Februar 2007 veröffentlichte Referentenentwurf zur Unternehmenssteuerreform sieht auch die Einführung einer Abgeltungssteuer für Kapitalerträge im Privatvermögen vor. Die Abgeltungssteuer erfasst Zinserträge, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten sowie alle Veräußerungsgewinne aus Wertpapierverkäufen. Sie soll 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag betragen. Die Gesamtsteuerbelastung für private Kapitalerträge soll sich maximal auf 26,4 % belaufen. Im Fall einer Kirchensteuerpflicht soll es zu einer Ermäßigung der Abgeltungssteuer kommen. Bemessungsgrundlage sollen grundsätzlich die Bruttoerträge sein, der Abzug von Werbungskosten ist nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll im März 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Bis zur Sommerpause 2007 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein. Nach der Entwurfsfassung soll die Abgeltungssteuer für alle Kapitalerträge ab dem 1. Januar 2009 gelten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage