Grundstücke als gewillkürtes Betriebsvermögen
Damit ein Grundstück zum gewillkürten Betriebsvermögen zählen kann, muss es auch dazu geeignet sein, dem Betrieb zu dienen.
Als Gewerbetreibender können Sie ein Wirtschaftsgut nicht allein durch eine Willensentscheidung in den betrieblichen Bereich überführen. Die Widmung eines Wirtschaftsgutes zu gewillkürtem Betriebsvermögen setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut objektiv geeignet ist, den Betrieb zu fördern und ihm zu dienen. Die Eignung zur Förderung eines Gewerbebetriebes kann bei einem zu fremden Wohnzwecken vermieteten Grundstück grundsätzlich vorliegen. Sie fehlt jedoch dann, wenn das Grundstück zu fast 100 % fremdfinanziert ist und die Fremdkapitalzinsen höher sind als die Mieterträge. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Grundstück in Zukunft einmal gewinnbringend sein wird, maßgeblich sind die Umstände im Zeitpunkt der Einlage.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld