Erbengemeinschaft wird zum Schuldner der Umsatzsteuer
Für den Verkauf eines Wirtschaftsguts aus dem vorsteuerentlasteten Unternehmensvermögen wird der Erbe auch zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer.
Der Erbe schuldet auch ohne eigene unternehmerische Tätigkeit die Umsatzsteuer für ein von ihm veräußertes Wirtschaftsgut, das er aus einem vorsteuerentlasteten Unternehmensvermögen geerbt hat. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz begründet seine Entscheidung damit, dass der Erbe zwar nicht Unternehmer, aber doch Steuerschuldner geworden ist. Die Rechte und Pflichten aus den bestehenden umsatzsteuerlichen Rechtsverhältnissen gehen auf den Erben über. Entsprechend muss sich der Erbe bei der Verwertung des Nachlasses wie sein Rechtsvorgänger als Unternehmer behandeln lassen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung