Scheindarlehen als verdeckte mittelbare Grundstücksschenkung
Ein Scheindarlehen kostet den Anspruch auf die Eigenheimzulage.
Wenn Sie den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises schenkweise zur Verfügung gestellt bekommen, sind Sie nicht mit Anschaffungskosten belastet. Die fehlende Belastung führt dazu, dass Sie keinen Anspruch auf Eigenheimzulage haben. Der Bundesfinanzhof beurteilt den entsprechenden "Darlehensvertrag" als Scheingeschäft, da Sie offenkundig die notwendigen Folgerungen aus dem Darlehensvertrag bewusst nicht ziehen, weil das Darlehen von vornherein nicht zurückgezahlt werden soll. Dieses Scheingeschäft soll lediglich die mittelbare Grundstücksschenkung verdecken.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
- Neues Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen ab 2025
- Bestattungsvorsorge ist keine außergewöhnliche Belastung
- Fiskus nimmt Influencer ins Visier
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung