Neue AfA-Tabelle
Ab 1.1.2001 gelten neue AfA-Sätze, die in der Regel eine Verlängerung der Abschreibungsdauer bedeuten.
Das Bundesfinanzministerium hat neue AfA-Sätze vorgelegt. Diese gelten bereits ab 1.1.2001. Nur in wenigen Fällen verringert sich die Nutzungsdauer. Das gilt z.B. bei Personalcomputern und Notebooks. Hier verkürzt sich die Nutzungsdauer von 4 Jahren auf 3 Jahre. In den meisten Fällen tritt jedoch eine Verlängerung der Nutzungsdauer ein. Die Finanzverwaltung rechnet mit Mehreinnahmen in Höhe von DM 3,5 Milliarden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage