Anwendung der 1 %-Regelung auch für Leasing-Fahrzeuge
Auch für ein Leasing-Fahrzeug, das zu weniger als 50 % betrieblich genutzt wird, lässt sich die 1 %-Regelung anwenden.
Die Anwendung des pauschalen Nutzungswertes erfordert nicht die Zugehörigkeit des Kfz zum Betriebsvermögen. Der Gesetzeswortlaut enthält noch nicht einmal den Begriff des "betrieblichen Kraftfahrzeugs", sondern spricht nur von einem Kraftfahrzeug. Das Finanzgericht Köln hat daher entschieden, dass eine Anwendung der Pauschalisierung auch bei Leasingfahrzeugen möglich ist, die zu weniger als 50 % betrieblich genutzt werden. Diese Frage ist höchstrichterlich noch nicht geklärt, so dass die weitere Entwicklung abzuwarten sein wird.
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