Musterprozesse zu privaten Steuerberatungskosten geplant
Der Deutsche Steuerberaterverband will in mehreren Musterprozessen die Verfassungsmäßigkeit der Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten überprüfen lassen.
Steuerberaterkosten können seit 2006 nur noch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Honorare ebenso wie Bücher und Software müssen daher exakt nach Veranlassung aufgeteilt werden. Der Deutsche Steuerberaterverband ist der Ansicht, dass die Streichung des Sonderausgabenabzugs nicht nur gesellschaftspolitisch fragwürdig, sondern auch rechtlich zweifelhaft ist: Aufgrund des komplizierten Steuerrechts entstehen Steuerberaterkosten zwangsläufig. Daher will und wird der DStV die Streichung des Sonderausgabenzugs in mehreren gerichtlichen Musterprozessen überprüfen lassen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen