Zusatz-Altersvorsorge
Da die gesetzliche Rentenversorgung für die Generation der heute unter 50-jährigen als Altersvorsorge nicht ausreichen wird, sollten Sie sich nach Kapitalanlagen umsehen, die sich als private Zusatzvorsorge eignen.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird für die Generation der heute unter 50-jährigen als Altersvorsorge nicht ausreichen. Da die Renten im Laufe der kommenden Jahre von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden müssen, ergibt es sich zwangsläufig, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend gekürzt werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich um Kapitalanlagen als private Zusatzvorsorge kümmern.
Sind Sie Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu 35.000 DM (70.000 DM bei Eheleuten), wäre es eine Möglichkeit, jedes Jahr 800 DM (1.600 DM bei Eheleuten) in einen Wertpapiersparvertrag mit Sparzulage einzuzahlen. Mit einem Einkommen bis zu 35.000 DM empfiehlt es sich zudem, jährlich 1.936 DM in einen kleinen Bausparvertrag einzuzahlen, falls Sie eine Immobilie besitzen oder erwerben wollen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage